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Alle NeulenkerInnen haben nach bestandener praktischer Prüfung 12 Monate Zeit (gerechnet ab dem Tag der Führerprüfung), um die 1-tägige Weiterbildung zu besuchen.

Ausgenommen sind Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Ausweises der Kategorie A oder B sind.

 

 

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